Sie geben uns die Daten und Belege.
Sie erteilen uns den Auftrag zur Durchsetzung Ihrer Forderung.
Ihre Daten gehen bei uns ein und werden in unser System eingepflegt.
Gegebenenfalls erfolgt eine Überprüfung der Schuldnerdaten: Adresse, Einwohnermeldeamtsanfrage, Einholung der Gewerbeauskunft, Handelsregisterauszug, Wirtschaftsauskunft bei entsprechendem Auftrag.
Zunächst wenden wir uns schriftlich an den Schuldner. Je nach Fall wird versucht, das persönliche Gespräch mit dem Schuldner zu finden und die Forderung telefonisch einzutreiben.
Wir leiten im Nichtzahlungsfalle nach Ablauf der gesetzten Frist unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein und erwirken einen Vollstreckungsbescheid. Dies geschieht bei uns vollelektronisch und als Online-Mahnverfahren.
Handelt es sich um einen europäischen Schuldner, leiten wir ein Europäisches Mahnverfahren ein.
Unsere Buchhaltung überprüft täglich eingehende Zahlungen und weist diese entsprechend an.
Einleitung eines gerichtlichen Klageverfahrens in Deutschland bei entsprechendem Gerichtsstand bzw. Klageverfahrens im Ausland mit Partneranwälten.
Vor Klageerhebung wird nach Wunsch Rücksprache mit Ihnen gehalten, zur Informierung über die möglichen Kosten und Abwägung der rechtlichen und tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Forderung.
Hier wird ein vollstreckungsfähiger Titel (Urteil) erwirkt.
Individuell für jeden Schuldner und dessen Vermögensstand suchen wir die optimale Form der Zwangsvollstreckung.
- Beauftragung des zuständigen Gerichtsvollziehers
- Gehaltspfändung
- Kontenpfändung
- Pfändung von sonstigen Forderungen
- Eintragung von Zwangshypotheken
- Einleitung von Zwangsversteigerungen
Wir melden Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter an und übernehmen die gesamte Abwicklung.
- Ordnungsgemäße Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
- Geltendmachung von Eigentumsvorbehalt
- Behauptung Ihres Anspruchs im Bestreitensfalle
- Masseaussonderung
- Zahlungsüberwachung