Die INKASSOkanzlei ist für Unternehmen und Privatleute gleichermaßen geeignet. Wir sind sowohl für Unternehmen tätig, die uns laufend ihre Forderungen zur Durchsetzung übergeben, als auch für Privatleute, die einzelne Forderungen effektiv von uns einbringen lassen wollen.
Die INKASSOkanzlei ist die spezialisierte Abteilung einer Rechtsanwaltskanzlei, die Forderungen in jeder Höhe effektiv durchsetzt. Die Forderungsbeitreibung geschieht unter Ausnutzung aller neuen Informationswege und auf dem jeweils neusten rechtlichen Stand. Unsere Mitarbeiter sind speziell geschult und ausgebildet, um bis zur Zwangsvollstreckung alle machbaren und wirtschaftlich sinnvollen Schritte einzuleiten.
Mit der INKASSOkanzlei beauftragen Sie ein persönlich geführtes Unternehmen, das seriös ist und den Fachbereich des Forderungsmanagements beherrscht und Ihren Fall als wichtig erachtet.
Der Rechtsgrund für die Forderung (Kaufvertrag, Liefervertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag...) ist zunächst zweitrangig. Im reinen Forderungsmanagementbereich werden in erster Linie unbestrittene und/oder klare Forderungen durchgesetzt, denen keine Einwendung oder Einreden entgegenstehen.
Sollte der Schuldner die Forderung nicht akzeptieren und dagegen etwas vorbringen, so kann unser Team Sie anwaltlich beraten und die Angelegenheit rechtlich prüfen. Wir geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung und teilen Ihnen Ihre wahrscheinlichen Erfolgsaussichten und den besten Weg zur Durchsetzung mit.