Die Forderungsbeitreibung geschieht unter Ausnutzung aller neuen Informationswege und auf dem jeweils neuesten rechtlichen Stand.
Unsere Mitarbeiter sind speziell geschult und ausgebildet, um bis zur Zwangsvollstreckung alle rechtlich machbaren und wirtschaftlich sinnvollen Schritte einzuleiten.
Mit der INKASSOkanzlei beauftragen Sie ein persönlich geführtes Unternehmen, das seriös ist und den Fachbereich des Forderungsmanagements beherrscht und Ihren Fall als wichtig erachtet.
Unsere Kanzlei in Stuttgart nimmt gerne Ihre Inkasso-Forderungen auf.
Die INKASSOkanzlei ist für Unternehmen und Privatleute gleichermaßen geeignet.
Wir sind sowohl für Unternehmen tätig, die uns laufend ihre Forderungen zur Durchsetzung übergeben, als auch für Privatleute, die einzelne Forderungen effektiv von uns einbringen lassen wollen.
Die Forderungsbeitreibung geschieht unter Ausnutzung aller neuen Informationswege und auf dem jeweils neusten rechtlichen Stand.
Holen Sie sich mit uns IHR Geld.
Schuldnerdaten und Belege
und erteilen uns den Auftrag.
erfassen unverzüglich den Auftrag und prüfen die Daten
und den Anspruch.
erstellen bei größeren Forderungen ein Mahnschreiben mit 14-tägiger Frist:
Online-Mahnverfahren und Fristenüberwachung
vereinbaren Ratenzahlungen, kontrollieren den Zahlungseingang und leiten die gezahlten Forderungen an Sie weiter.
Nach Absprache leiten wir ein gerichtliches Klageverfahren ein, um einen
vollstreckungsfähigen Titel zu erwirken.
Bei Nichtzahlung leiten wir eine Zwangsvollstreckung ein.
Im Insolvenzfall melden wir die Forderung beim Insolvenzverwalter an.
KEINE GRUNDGEBÜHR
KEINE ANMELDEGEBÜHR
KEINE VERTRAGSBINDUNG
KEINE FORDERUNGSANDIENUNGSPFLICHT
Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der Schuldner hat die Kosten für den Forderungseinzug zu übernehmen, wenn er sich im Verzug befand. Nur wenn der Schuldner für die Zahlung nicht aufkommen kann (Insolvenz, Vermögenslosigkeit), zahlt der Auftraggeber eine geringere Gebühr.
Der Verzug kann sich aus dem Vertrag, aus einer Mahnung nach Fälligkeit oder durch Zeitablauf (dreißig Tage nach Rechnungsstellung) ergeben. Gerne können Sie uns kontaktieren, um prüfen zu lassen, ob bereits Verzug vorliegt.
Forderungen verjähren regelmäßig drei Jahre nach ihrer Entstehung zum Jahresende. Haben Sie z.B. eine Rechnung, die am 01.05.2020 fällig war, so ist die Forderung bis zum 31.12.2023 durchsetzbar. Diese Verjährung lässt sich hemmen, wenn man rechtzeitig innerhalb der Verjährungsfrist einen gerichtlichen Mahnbescheid einlegt. Gerne können wir Sie dazu beraten.
Wir benötigen eine Rechnung oder Belege, aus denen sich der Zahlungsbetrag ergibt. Liegt der Forderung ein Vertrag, Auftrag und/oder eine Bestellung zugrunde, sollte dies auch übertragen werden. Unterliegt der Auftrag gesonderten AGB, sind diese mitzuteilen und zu übersenden.
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, können durchgesetzt werden. Für das reine Forderungsmanagement eignen sich vor allem bestehende, fällige Forderungen, gegen die der Schuldner keine Einwendungen erheben kann. Werden Leistungen durch den Schuldner bestritten, wird dies anwaltlich geprüft und nach Rücksprache der weitere geeignete Weg für die Durchsetzung Ihrer Rechte begangen.
In den meisten Fällen nichts, da der Schuldner die Kosten übernehmen muss
Sobald die Zahlung eines Schuldners bei uns eingeht, leiten wir das Geld an Sie weiter. Gelder werden täglich weitergeleitet. Im Fall von Ratenzahlungen sammeln wir kleinere Beträge, bis ein vereinbarter Betrag erreicht ist, den wir Ihnen weiterleiten, um Ihren Buchhaltungsaufwand zu minimieren. Nach Ihrem Auftrag werden wir unverzüglich tätig. In vielen Fällen ist das Geld nach wenigen Tagen auf Ihrem Konto. Wir kontrollieren für Sie die Zahlungseingänge, so dass wir bei Bedarf zügig weitere Schritte einleiten können.
Sobald die Zahlung eines Schuldners bei uns eingeht, leiten wir das Geld an Sie weiter. Gelder werden täglich weitergeleitet. Im Fall von Ratenzahlungen sammeln wir kleinere Beträge, bis ein vereinbarter Betrag erreicht ist, den wir Ihnen weiterleiten, um Ihren Buchhaltungsaufwand zu minimieren. Nach Ihrem Auftrag werden wir unverzüglich tätig. In vielen Fällen ist das Geld nach wenigen Tagen auf Ihrem Konto. Wir kontrollieren für Sie die Zahlungseingänge, so dass wir bei Bedarf zügig weitere Schritte einleiten können.
Es erfolgt eine fundierte rechtliche Prüfung Ihrer Forderung. Zu jedem Zeitpunkt kann der rechtssichere Weg abgewogen werden. Nach dem außergerichtlichen Inkasso ist nicht Schluss, es kann direkt der Klageweg eingeleitet werden. Die vorgerichtlichen Kosten für die Forderungseintreibung können dabei gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Durch die Sachbearbeitung aus einer Hand können Zeit und Kosten gespart werden.
Sobald ein Schuldner nicht zahlt und auf Mahnungen nicht reagiert, empfiehlt es sich, die INKASSOkanzlei einzuschalten. Sie sparen Zeit und Geld. Zeit, in der Sie sich um Ihr eigentliches Geschäft kümmern können und Geld, weil sie wieder Ressourcen frei haben und Ihre Außenstände verringern.
Sie erhöhen zudem die Erfolgschancen, weil wir konsequent dran bleiben und unsere Einschaltung eine Signalwirkung hat, dass es Ihnen ernst ist und eine Zahlungsverweigerung erhebliche Mehrkosten für den Schuldner bieten kann und die Kreditwürdigkeit der Schuldner negativ beeinflussen kann.
Der Rechtsgrund für die Forderung (Kaufvertrag, Liefervertrag, Dienstleistungsvertrag, Werkvertrag...) ist zunächst zweitrangig. Im reinen Forderungsmanagement-bereich werden in erster Linie unbestrittene und/oder klare Forderungen durchgesetzt, denen keine Einwendung oder Einreden entgegenstehen.
Sollte der Schuldner die Forderung nicht akzeptieren und dagegen etwas vorbringen, so kann unser Team Sie anwaltlich beraten und die Angelegenheit rechtlich prüfen. Wir geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung und teilen Ihnen Ihre wahrscheinlichen Erfolgsaussichten und den besten Weg zur Durchsetzung mit.